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Versicherungsschutz für
Entsorgungs- und Recyclingunternehmen

VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR ENTSORGUNGS- UND
RECYCLING-UNTERNEHMEN

Wir sind seit über 20 Jahren als Versicherungsberater für die öffentliche Abfallwirtschaft sowie für private Recyclingunternehmen tätig und betreuen dort sämtliche Versicherungsbereiche. Zu unseren Mandanten zählen sowohl logistische Unternehmen wie auch Betreiber von Abfallentsorgungs- und Recyclinganlagen (vergl. Referenzen).

Als Berater haben wir in dieser Zeit erhebliche Erfahrungen mit den speziellen Risikoverhältnissen, dem Versicherungsbedarf und auch den sich stetig entwickelnden und ändernden Gefährdungen durch neue Zündquellen sammeln können. In der Kooperation mit Brandschutzingenieuren und anderen Fachleuten und mit den Brandschutzbeauftragten der Kunden hat sich ein Erfahrungsschatz ergeben, der bislang immer dazu geführt hat, dass wir auch in der Problemsparte Feuerversicherung für die Kunden zu befriedigenden Verhandlungsergebnissen mit der Versicherungswirtschaft gelangen konnten.

Durch die seit dem Jahr 2004 bestehende Kooperation mit dem ASA e.V. stehen uns auch Informationsquellen des Verbandes und seiner Mitglieder zur Verfügung, die wir im Rahmen des Risikomanagements nutzen und berücksichtigen können.

VERSICHERUNGSVERTRÄGE FÜR ASA-MITGLIEDER: BESONDERE DIENST-LEISTUNGEN IN DER FEUER- UND SONSTIGEN SACHVERSICHERUNG

Wir haben für die Mitglieder des ASA e.V. Rahmenversicherungsverträge mit namhaften Versicherungsgesellschaften in dem Bereich der Feuerversicherung und sonstigen Sachversicherung sowie der technischen Versicherungsbereiche (Maschinen- und Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung) ausgehandelt.

Das Ziel der Verhandlungen war sowohl einen inhaltlich möglichst vollständigen und weitgehenden Versicherungsschutz als auch möglichst günstige Versicherungsprämien zu gewährleisten. Die Versicherungsgesellschaften beurteilen jede Anlage individuell und messen ihr einen eigenen Prämiensatz zu.

Aufgrund der Vielzahl der Feuerschäden, die in den vergangenen Jahren im Bereich der Abfallwirtschaft und der Recyclingwirtschaft eingetreten sind, hat sich gerade in dieser Versicherungssparte der Markt entscheidend verhärtet. Gleichzeitig ist festzustellen, dass sich nur noch sehr wenige Versicherungsunternehmen mit diesem Klientel beschäftigen.

UMFASSENDER VERSICHERUNGSSCHUTZ ZU GÜNSTIGEN PRÄMIEN

Durch stetige Verhandlungen mit Versicherern in Verbindung mit kontinuierlichen Verbesserungen des organisatorischen und technischen Brandschutzes ist es gelungen, im ASA-Pool-Versicherungsvertrag einerseits die Schadenbelastung für Versicherer vertretbar zu halten und andererseits dadurch derzeit sechs Versicherungsunternehmen zu gewinnen, die gemeinsam diese Risiken zeichnen.

So ist es möglich, auch in der schwierigen Marktsituation für die Teilnehmer an den Poolverträgen vollen Versicherungsschutz zu (im Marktvergleich betrachtet) sehr günstigen Prämien zu gewährleisten.

Eine weitere wichtige Dienstleistung für die Abfall- und Recyclingwirtschaft ist die Betreuung großer Schadenfälle und die Begleitung des gesamten Schadensmanagements, insbesondere von großen Feuerschäden.

DIE WICHTIGSTEN VERSICHERUNGSBEREICHE FÜR ENTSORGUNGS- UND RECYCLINGUNTERNEHMEN

Feuerversicherungen und Sachversicherungen

Dies ist sicherlich aufgrund der besonderen Marktsituation der wichtigste Versicherungsbereich. Kaum ein Unternehmen der Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft kann von sich behaupten, noch nie ein Problem mit der Erlangung dieses Versicherungsschutzes gehabt zu haben. Die Probleme, Versicherer zu finden, die bereit sind, zu akzeptablen Konditionen den gewünschten Versicherungsschutz, insbesondere in der Feuer- und Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung zu bieten, haben in den letzten Jahren sogar dazu geführt, dass die Qualität des Versicherungsschutzes (also die Ausgestaltung der Bedingungswerke) kaum noch diskutiert wird.

Erst im Schadenfall stellt man häufig fest, dass auch die Gestaltung von Versicherungsverträgen eine erhebliche Bedeutung hat. Anhand des Bedingungswerkes entscheidet sich, ob Versicherungsschutz besteht und ob der Versicherer ggf. bestimmte Umstände nutzen kann, um die Entschädigungsleistung zu mindern. Unsere Aufgabe als Versicherungsberater und Versicherungsrechtler ist es hier, auch diese Komponente des Versicherungsschutzes entsprechend zu gestalten. Dazu ist es unabdingbar, insbesondere die speziellen Risikoverhältnisse dieser Betriebsart genauestens zu kennen.

Da auch wir aber bei der Suche nach Versicherungsschutz an die Grenzen des in Deutschland verfügbaren Versicherungsmarktes stoßen, suchen wir für unsere Mandanten auch außerhalb der europäischen Versicherungsmärkte, speziell zum Beispiel im internationalen Rückversicherungsmarkt, nach Kapazitäten. Dies führt auch dazu, dass das Prämienvolumen im Durchschnitt deutlich unter dem Prämienniveau des deutschen Versicherungsmarktes liegt.

Betriebshaftpflichtversicherung und Umwelthaftpflichtversicherung

Bei kommunalen Abfallwirtschaftsunternehmen besteht dieser Versicherungsschutz überwiegend bei den Kommunalversicherern oder den kommunalen Schadenausgleichen. Private Recyclingunternehmen schließen jedoch im normalen Versicherungsmarkt entsprechende Versicherungsverträge ab. Je nach Größe des Unternehmens stellen sich hier dann die gleichen Anforderungen, die z. B. auch für größere Industrieunternehmen gelten. Ein Hauptaugenmerk liegt hier immer auf der Vollständigkeit der Betriebsbeschreibung, denn diese entscheidet im Schadenfall darüber, ob überhaupt Deckungsschutz besteht. Aber auch Bereiche, wie die erweiterte Produkthaftung (wenn z. B. Recyclingmaterial produziert wird, das dann in ein Endprodukt einfließt) und insbesondere die Umwelthaftpflichtversicherung, sind Themenfelder, in denen bei der Gestaltung von Haftpflichtversicherungsverträge oft Fehler gemacht werden.

Hier ist also eine genaue Betrachtung der Risikoverhältnisse und eine anschließende Analyse und ggf. Umgestaltung des Haftpflichtversicherungsschutzes von großer Bedeutung.

Maschinen- und Maschinenbetriebsunterbrechungsversicherung

Wer Recyclinganlagen betreibt, verfügt auch über Maschinentechnik, die in der Regel versichert ist. Gleichermaßen verfügen Entsorgungs- und Recyclingunternehmen oft über eine größere Anzahl von fahrbaren Geräten wie Bagger, Radlader und Gabelstapler.

Auch Maschinenversicherungen verfügen über besondere Bedingungen, die den Versicherungsschutz über die allgemeinen Bedingungen hinaus erweitern. Dies sollte zumindest so sein. Gerade bei Maschinenschäden wird von Versicherern häufig bei der Entschädigungsleistung gekürzt. Hier besteht in der Regel auch ein gleichlautendes Vertrags- und Bedingungsverständnis zwischen den Sachverständigen des Maschinenversicherers und den Schadenregulierern.

Durch die Gestaltung der Bedingungswerke sind wir hier in der Lage, einen für den Kunden in der Regel qualitativ besseren Versicherungsschutz herzustellen. Dies gilt zumindest dann, wenn die vorgefundenen Bedingungen nicht den Marktmöglichkeiten entsprechen. Zudem sind wir gerade in der Maschinenversicherung häufig in der Lage, deutliche Prämieneinsparungen für unsere Mandanten zu realisieren.

Ausschreibungen von Maschinenversicherungen sind in diesem Bereich nur selten notwendig, da wir mit einem Versicherungsunternehmen seit Jahrzehnten in diesem Segment zusammenarbeiten und dort in der Regel die besten Bedingungen erhalten.

D&O-Versicherung

Bei der D&O-Versicherung handelt es sich um eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Organe und Gremienmitglieder sowie leitende Angestellte. Bei Kapitalgesellschaften (egal, ob öffentlich oder privat) ist diese Versicherung mittlerweile Standard. Bei anderen Rechtsformen, wie z. B. Zweckverbänden oder Anstalten öffentlichen Rechts, haben wir die Erfahrung gemacht, dass es noch Institutionen gibt, die auf eine solche Versicherung bislang verzichten. Wir sind allerdings der Auffassung, dass ein Verzicht auf diesen Versicherungsschutz für die Organe ein unkalkulierbares Risiko darstellt. Der Vorstand einer Anstalt öffentlichen Rechts z. B. haftet nach einem vergleichbaren Haftungsmaßstab wie ein GmbH-Geschäftsführer oder der Vorstand einer Aktiengesellschaft.

Ansprüche entstehen mithin schon bei Schäden, die durch einfach fahrlässig verursachte Pflichtverletzungen entstehen. In der D&O-Versicherung hat sich der Markt in der letzten Zeit wieder beruhigt und es gibt sogar wieder einen erhöhten Wettbewerb, der teilweise zu Prämiensenkungen führt. Wie bei allen anderen Versicherungsverträgen auch kommt es bei der D&O-Versicherung auf die Qualität der Versicherungsbedingungen an. Kleinigkeiten können hier darüber entscheiden, ob Deckung besteht oder nicht. Wir beraten in diesem Segment nicht nur bei der Gestaltung und eventuellen Ausschreibung des Versicherungsschutzes, sondern unterstützen auch bei der Abwicklung von Schäden.

Ausschreibungen von D&O-Versicherungen führen wir regelmäßig durch, in Ausnahmefällen auch im Wege der öffentlichen oder EU-weiten Ausschreibung.

Vermögenseigenschadenversicherungen

Insbesondere kommunale Abfallentsorgungsunternehmen schließen oft auch Vermögenseigenschadenversicherungen ab. Diese ersetzen nicht die D&O-Versicherung, sondern ergänzen diese. Während bei der D&O-Versicherung lediglich die Organe und Gremienmitglieder sowie die leitenden Angestellten Versicherungsschutz genießen, erstreckt sich der Versicherungsschutz der Vermögenseigenschadenversicherung auf sämtliche Bedienstete und sonstige vertraglich definierte Vertrauenspersonen.

Anders als in der D&O-Versicherung sind in der Vermögenseigenschadenversicherung nicht nur fahrlässig begangene Pflichtverletzungen versichert, sondern Versicherungsschutz besteht auch bei vorsätzlich begangenen Pflichtverletzungen. Es muss auch nicht eine Inanspruchnahme der schadenstiftenden Person erfolgen, sondern es ist ausreichend, wenn durch eine Pflichtverletzung einer versicherten Person am Vermögen des Versicherungsnehmers ein Schaden entstanden ist.

Auch Vermögenseigenschadenversicherungen haben natürlich besondere und allgemeine Bedingungen, deren Ausgestaltung über die Qualität des Versicherungsschutzes entscheidet. Es gibt in diesem Segment auch Wettbewerb, zumindest zwischen den Kommunalversicherern (die in diesem Versicherungsbereich Marktführer sind) sowie einem weiteren privaten Versicherungsunternehmen, das diese Sparte aber auch schon seit Jahrzehnten erfolgreich betreibt.

Insofern haben wir unsere Kunden auch schon mehrfach im Rahmen von EU-weiten und nationalen Ausschreibungen von Vermögenseigenschadenversicherungsverträgen unterstützt.

Elektronikversicherungen

Nahezu jedes Unternehmen in der Abfall- und Recyclingwirtschaft verfügt über Elektronikversicherungen. Versichert sind hier in der Regel die gesamte Bürotechnik, in manchen Fällen aber auch Prozesssteueranlagen, Labortechnik oder Sicherheitstechnik. Aber auch die Versicherung von Photovoltaikanlagen gehört zur Rubrik der Elektronikversicherungen. Bei der Elektronikversicherung handelt es sich um eine sogenannte Allgefahrenversicherung, bei der sämtliche unvorhergesehen eintretenden Schäden versichert sind, soweit diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Wichtig ist aus unserer Sicht, dass pauschal die gesamte im Unternehmen vorhandene Technik versichert und insofern auf einer Einzelaufzählung und Deklaration der versicherten Sachen verzichtet wird. Letzteres gilt allerdings nicht bei der Versicherung von Photovoltaikanlagen. Diese sind immer einzeln zu deklarieren und zu versichern.

Sowohl für die normale Elektronikversicherung als auch für die Versicherung von Photovoltaikanlagen stehen speziell konzipierte Bedingungswerke zur Verfügung, die einen qualitativ guten Versicherungsschutz gewährleisten.

Aufgrund von bestehenden Rahmenvereinbarungen sind in diesem Segment kaum Aus-schreibungen von Elektronikversicherungsverträgen erforderlich.

Rechtsschutzversicherungen

Rechtsschutzversicherungen sind in aller Regel Versicherungsverträge, die vor Risiken schützen, die nicht unbedingt existenzbedrohenden Umfang haben. Dennoch halten wir zumindest die Strafrechtsschutzversicherung für eine Standardversicherung für Abfallwirtschafts- und Recyclingunternehmen. In diesem Bereich sind z. B. Schäden des Umweltstrafrechts denkbar. Aber auch in anderen Strafrechtsbereichen, z. B. Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Verkehr, ist es gut, wenn bei der Aufnahme eventueller polizeilicher Ermittlungen oder der Einleitung eines formellen Ermittlungsverfahrens ein Rechtsschutzversicherer den betroffenen Mitarbeitern zur Seite steht.

Denn gute Strafverteidiger und entsprechend fachkundige Gutachter kosten sehr viel Honorar, das in der Regel von betroffenen Mitarbeitern selbst zu tragen ist.

Auch in diesem Segment gibt es einen erheblichen Wettbewerb, und zwar nicht nur hinsichtlich von der Prämienhöhe, sondern auch hinsichtlich des Bedingungsstandards. Wir helfen beim Vergleich der Deckungskonzepte und führen gerne für Ihr Unternehmen die entsprechenden Ausschreibungen im Bereich der Rechtsschutzversicherungen durch.

Cyberversicherungen

Die jährlichen Schäden durch Cybercrime betragen ca. 8 Billionen US-$. Allein in Deutschland entstehen jährlich Schäden in Höhe von EUR 200 Milliarden, was ungefähr 5 % des Brutto-inlandsproduktes entspricht.

Insofern sollten Unternehmen, insbesondere wenn sie zur kritischen Infrastruktur zu rechnen sind und ggf. auch die NIS2-Richtlinie zu beachten haben, sich auch mit dem Thema einer Cyberversicherung auseinandersetzen. Das Nichtvorhandensein einer Cyberversicherung könnte im Falle eines entsprechenden Sachschadens, z. B. durch Ransomware, sogar als Pflichtverletzung der entsprechenden Leitungsorgane oder Geschäftsführung eingestuft werden.

Es gibt zwar ca. 30 Cyberversicherer in Deutschland, für Abfall- und Entsorgungsunternehmen stehen aber nur ein Teil dieser Versicherer überhaupt zur Verfügung. Wir helfen hier schon bei der Bestimmung, ob der vorhandene IT-Sicherheitsstandards überhaupt mit den Voraussetzungen der Cyberversicherer für Deckung in Übereinstimmung steht (Reifegradbestimmung). Danach begleiten wir den gesamten Prozess, also die Durchführung einer Gefährdungsanalyse, der Entwicklung einer Platzierungsstrategie sowie der Begleitung eines eventuell notwendigen Risikodialoges. Erst danach erfolgt in der Regel die Platzierung, bei Unternehmen, die dem öffentlichen Vergaberecht unterliegen, ggf. auch im Rahmen einer EU-weiten oder nationalen Ausschreibung.

DAS SIND WIR

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für unabhängige Versicherungsberatung und Risikomanagement. Unser Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Beratung von Kommunen, Städten, Gemeinden, sonstigen öffentlichen Institutionen und Unternehmen. Wir betreuen zudem Ihre EU-weiten und nationalen Versicherungsausschreibungen für einen perfekten Versicherungsschutz. Eine Spezialisierung bieten wir für Abfallentsorgungs- und Recyclingunternehmen sowie Stadtwerke und Versorgungsunternehmen.

RUFEN SIE UNS AN

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